Kalender unterliegen keiner Preisbindung. Verlage müssen Preise für ihre Kalender in Gesamtverzeichnissen, Verkaufskatalogen, Anzeigen sowie im VLB als „unverbindlich“ kennzeichnen. Bei Kalendern in Buchform bzw. buchähnlich aufgemachten Kalendern kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an: Es bleibt bei der Preisbindungsfreiheit, wenn das Kalendarium das prägende Element darstellt. Sind hingegen die Buch-, bzw. Textinhalte eindeutig charakterbestimmend, unterliegt das Verlagserzeugnis der Buchpreisbindung. Die Buchform als solche reicht nicht aus.