Das Bundeskartellamt ist zuständig für Verstöße gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot (§ 20 GWB), aber auch für eine missbräuchliche Handhabung der Preisbindung für Fachzeitschriften. Verlage, die gegen das BuchPrG verstoßen, beispielsweise, indem sie eine unzulässige Preisspaltung betreiben oder den Buchhandel unangemessen schlecht rabattieren, verstoßen gegen das Gesetz und müssen mit zivilrechtlichen Sanktionen rechnen.