Preisbindungsglossar
Kombinierte Objekte
Kombinierte Objekte aus Verlagserzeugnissen und anderen Waren unterliegen zwingend einer Preisbindung, wenn es sich bei der Hauptsache um ein Buch, um Musiknoten oder um ein kartografisches Produkt handelt. Bsp: Sprachlehrbuch mit Übungskassette, Rechtshandbuch mit erläuternder CD (§ 2 Abs. 1 Ziff. 4).