Preisbindungsglossar
Mindestvermehrungsetat
Nach Inkrafttreten des BuchPrG brauchen Bibliotheken keinen Mindestvermehrungsetat mehr aufzuweisen, um in den Genuss von Nachlässen zu kommen.
Nach Inkrafttreten des BuchPrG brauchen Bibliotheken keinen Mindestvermehrungsetat mehr aufzuweisen, um in den Genuss von Nachlässen zu kommen.