Öffentliche Ausschreibungen für Bücher
Öffentliche Aufträge über die Lieferung von Büchern müssen, sofern sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, nach dem Kartell- und Vergaberecht öffentlich bzw. europaweit ausgeschrieben werden. Der Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen liegt derzeit bei 221.000 Euro netto. Auftraggeber verfolgen mit einer öffentlichen Ausschreibung das Ziel, unter mehreren Bietern das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln. Aufgrund der Buchpreisbindung kann dieser Zweck bei preisgebundenen Büchern von vornherein nicht bzw. nur in sehr eingeschränktem Umfang erreicht werden. Europaweite (Schul-)Buchausschreibungen sind daher sowohl für den Auftraggeber (Kommune, Landkreis usw.) als auch für den Bieter (Buchhändler, sonstige Bieter) häufig unbefriedigend und angesichts des erheblichen Aufwandes kaum gerechtfertigt. Dagegen können beschränkte öffentliche Ausschreibungen im Einzelfall durchaus Sinn ergeben: Buchhandlungen, die sich seit Jahren vergeblich um einen Auftrag bei einem öffentlichen Auftraggeber bemühen, erhalten auf diese Weise möglicherweise eine Chance auf den Zuschlag. Auch Preisbindungsverstöße sind in einem formalisierten Verfahren leichter erkennbar und verfolgbar, als wenn Aufträge ausschließlich freihändig vergeben werden.