Parallelausgaben sind zwei verschiedene Ausgaben des gleichen Titels, z.B. Hardcover- und Taschenbuchausgabe. Die Zulässigkeit des Vertriebs von Parallelausgaben bestimmt sich nach § 5 Abs. 5. Danach ist die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder dessen Lizenznehmer zulässig, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Der Vertrieb von Parallelausgaben ist zu unterscheiden vom sog. zweigleisigen Vertrieb, bei dem der gleiche Titel zeitgleich zu zwei verschiedenen Preisen vertrieben wird. Bsp.: Ein Verlag vertreibt ein Buch über den Sortimentsbuchhandel zum Preis x und verramscht ihn gleichzeitig über Nebenmärkte (siehe auch: Branchenfremde) zum Preis Y. Ein solcher zweigleisiger Vertrieb ist stets unzulässig. Im Gegensatz zum zweigleisigen Vertrieb also sind Parallelausgaben zulässig; die Preisdifferenz jedoch muss sachlich gerechtfertigt sein. Diese Formel gilt für alle denkbaren Parallelausgaben, für die herkömmliche Taschenbuch- und klassische Buchclubausgabe, für die eigens zum Vertrieb über Sondermärkte hergestellte Sonderausgabe ebenso wie für sog. „Readerausgaben“. Hierbei kommt es auf das Zusammenspiel der bekannten Faktoren „Ausstattung“, „Preisunterschied“, „Abstand des Erscheinens“ sowie eine etwaige „Mitgliedsbindung“ an. Dabei ist auf die Einschätzung eines die Umstände überblickenden, vernünftig handelnden Käufers abzustellen. Würde er die teurere Originalausgabe kaufen, wenn er um die wesentlich günstigere, aber nur unwesentlich schlechter ausgestattete Sonderausgabe wüsste? In aller Regel muss der günstigere Preis durch eine „billigere Aufmachung“bzw. durch eine schlechtere Ausstattung plausibel gemacht werden können. Auch der Zeitaspekt spielt eine Rolle. Je später die Sonderausgabe auf den Markt kommt, je weniger aktuell ein Titel ist, um so günstiger darf die Sonderausgabe sein. Für den praktisch wichtigen Bereich der Buchclubausgaben haben die buchhändlerischen Sparten in Absprache mit dem Bundeskartellamt konkretisiert, in welchen Fällen eine Buchclubausgabe die Preisbindung der Originalausgabe nicht gefährdet. Die preisbindungsrechtlichen Kriterien für Buchclubausgaben sind im so genannten Potsdamer Protokoll festgehalten. Im April 2004 wurde im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine revidierte Fassung des Protokolls herausgegeben, die vor allem mehr Flexibilität in der Frage des Zeitabstand zulässt. Für eine nicht preisbindungskonforme Handhabung der Parallelausgaben haften die Lizenznehmer.