Das Potsdamer Protokoll ist eine Branchenvereinbarung, die preisbindungsrechtliche Mindestkriterien für Buchgemeinschaftsausgaben enthält. Diese Kriterien konkretisieren die klassischen vier Erfordernisse für preisbindungskonforme Clubausgaben, nämlich die Mitgliedsbindung, den Zeitabstand zur Originalausgabe, den Ausstattungsunterschied und schließlich die Preisdifferenz. Das Potsdamer Protokoll, ursprünglich im Jahre 1994 in Absprache mit dem Bundeskartellamt getroffen, wurde im Jahre 2004 den geänderten Usancen im Buchhandel angepasst. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen dem Börsenverein und dem Club Bertelsmann um die zeitgemäße Auslegung des BuchPrG bei Parallelausgaben. So war es dem Club im Oktober 2003 vom Landgericht Wiesbaden mit einer einstweiligen Verfügung untersagt worden, verbilligte Buchclubausgaben von Bestsellern vor Ablauf einer bestimmten Frist nach Erscheinen der Buchhandelsausgabe herauszugeben. Die Konfliktpunkte konnten dann im Vergleichswege außergerichtlich beigelegt werden. Nach der revidierten Fassung des Potsdamer Protokolls kann der Mindestabstand zwischen Originalausgabe und Erstankündigung des Clubs vier Monate betragen, die Preisdifferenz darf in diesem Falle 15 % nicht überschreiten. Für den Weihnachtskatalog kann der Abstand auf drei Monate verkürzt werden, die Preisdifferenz darf dann nur bei fünf Prozent liegen. Das BuchprG hat, wie aus der Gesetzesbegründung hervorgeht, die Kriterien des Potsdamer Protokolls aufgegriffen und ist daher als Branchenvereinbarung weiter zu beachten. Wortlaut des Potsdamer Protokoll, revidierte Fassung 2004