Preisbindungsglossar

Preisbindungsbevollmächtigte des Sortiments


Die Preisbindungsbevollmächtigte des Sortiments verfolgt – spiegelbildlich zu den Aufgaben des Preisbindungstreuhänders – Preisbindungsverstöße, die von Verlagen begangen werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 3). Beispiele: Ein Verlag räumt seinem Endkunden im Direktgeschäft einen unzulässigen Nachlass ein oder bringt eine nach § 5 Abs. 5 unzulässige Parallelausgabe auf den Markt. Die Aufgabe der Preisbindungsbevollmächtigen des Sortiments wird von Rechtsanwältin Birgit Menche, Praunheimer Landstr. 32, 60488 Frankfurt am Main, Tel.: 069/97782940, mail@ra-menche.de, wahrgenommen.