Preisbindungsglossar

Preisbindungsfreie Lieferungen


Nach dem BuchPrG gibt es vier Fälle, in denen bestimmte Personengruppen preisbindungsfrei beliefert werden dürfen: Die Lieferung an Buchhändler zum sog. Kollegenrabatt; die Lieferung an Autoren zum Eigenbedarf, die Lieferung von sog. Lehrerprüfstücken sowie von Mängelexemplaren (§ 7 Abs. 1 Nr. 1-3) . „Von der Preisbindung ausgenommen“ bedeutet: Bücher dürfen zu jedem beliebigen Nachlass oder kostenlos abgegeben werden.