Preisbindungsglossar

Preisbindungstreuhänder der Verlage


Der Preisbindungstreuhänder gehört nach § 9 Abs.2 Nr. 3 zu den mit einer eigenen Abmahn- und Klagebefugnis ausgestatteten Personen. Der Preisbindungstreuhänder kann im eigenen Namen Preisbindungsverstöße verfolgen. Er überwacht im Rahmen seines Mandats die Einhaltung der Preisbindung durch den Buchhandel und berät im Vorfeld über die Zulässigkeit preisbindungsrechtlich relevanter Vorgänge.  Die Preisbindung ist zwar durch Gesetz angeordnet; es gibt jedoch nach wie vor Marktteilnehmer, die sich auf Kosten gesetzestreuer Mitbewerber über rechtliche Vorgaben hinwegsetzen. Im Bereich der Fachzeitschriften, deren Preisbindung wie zuvor über ein Sammelreversverfahren organisiert wird („Fachzeitschriftensammelrevers“), ist Verlagen zu empfehlen, den Preisbindungstreuhänder auch weiterhin mit der Überwachung der Preisbindung zu beauftragen. Die Aufgabe des Preisbindungstreuhänders wird von den Rechtsanwälten Dieter Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ, Bahnhofstr. 67, 65185 Wiesbaden, Tel: 06 11 / 44 90 91, wahrgenommen. Preisbindungsbevollmächtigte des Sortiments