Readerausgaben sind Sonderausgaben, die eine Zwischenform zwischen Hardcover und sog. Paperbacktaschenbuch darstellen. Anders als bei Clubausgaben ist ihr Bezug an keine Mitgliedschaftsbindung geknüpft. Die Zulässigkeit von Readerausgaben bestimmt sich nach § 5 Abs. 5. Aus der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass sich ihre Zulässigkeit aus dem Zusammenspiel der bekannten Faktoren „Ausstattung“, „Preisunterschied“ und „Abstand des Erscheinens“ ergibt. Die im Potsdamer Protokoll genannten Preisabstände zwischen Original- und Clubausgabe können nicht ohne weiteres auf Sonderausgaben übertragen werden, da bei Sonderausgaben das Kriterium der Mitgliedsbindung fehlt. Deshalb hatten sich die im Börsenverein organisierten Sparten in den Jahren 2000 und 2001 um eine Weiterentwicklung der im Potsdamer Protokoll genannten Kriterien bemüht. Der vom Bundeskartellamt, nicht aber von den Vertretern der Buchclubs, akzeptierte Branchenkompromiss konkretisiert die preisbindungsrechtlichen Kriterien, die bei der Veranstaltung und beim Vertrieb von Readerausgaben zu beachten sind. Kommt es zum Rechtsstreit, werden die Zivilgerichte prüfen, ob eine Readerausgabe preisbindungskonform ist. Dabei ist noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Gerichte die vorerwähnten, mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Regelungen bestätigen werden. Deren genauer Wortlaut ist beim Verlegerausschuss des Börsenvereins abrufbar.