Unter Remission versteht man die Rücksendung fest oder mit Rückgaberecht bestellter Ware an den Verlag. Grundsätzlich sind Buchhandlungen nur dann zur Rücksendung berechtigt, wenn zuvor ein Remissionsrecht vertraglich vereinbart wurde. Der Umstand, dass ein Buch vom Händler an den Verlag zurückgesandt wurde, sagt nichts darüber aus, ob das retournierte Buch der Preisbindung unterliegt oder nicht. Soweit ein remittiertes Buch äußerlich erkennbare Schäden aufweist, darf es, sofern es als Mängelexemplar gekennzeichnet wird, preisbindungsfrei weiterverkauft werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 4). Hat das Exemplar die Rücksendung indes unbeschadet überstanden, so unterliegt die Remittende weiter der Preisbindung.