Sammelbestellung
Bei Sammelbestellungen kauft in aller Regel eine Person oder eine Institution für mehrere Personen Bücher ein. In diesem Fall darf dem Sammelbesteller bzw. der dahinter stehenden Personengruppe kein Mengennachlass eingeräumt werden. Nach § 5 Abs. 4 dürfen Verlage Mengenpreise nur für den Fall festsetzen, in dem derselbe Endabnehmer eine größere Menge des gleichen Titels kauft. Diese Voraussetzung ist bei Sammelbestellungen gerade nicht gegeben, da hier im Ergebnis nicht ein einzelner Endabnehmer, sondern mehrere Endabnehmer Bücher erwerben („künstliche Bildung von Marktmacht“). FördervereineVermittlungsprovision