Preisbindungsglossar

Schweiz (Stand Mai/2007)


Seit dem 2. Mai 2007 sind die Preise für Bücher in der deutschsprachigen Schweiz nicht mehr gebunden. Der Schweizer Bundesrat hat die vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband und vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels beantragte Ausnahmeregelung für die Buchpreisbindung in der Schweiz nicht erteilt. Zuvor hatte nach einem langjährigen Kartellverfahren das Bundesgericht das in der Schweiz geltende Sammelreversverfahren für kartellrechtswidrig erklärt. Der Schweizer Bundesrat hat bei seiner Entscheidung keine Rücksicht darauf genommen, dass das Schweizer Parlament zur Zeit die Einführung der Buchpreisbindung in der gesamten Schweiz auf gesetzlicher Grundlage vorbereitet. Unmittelbare Auswirkungen auf die Preisbindungssituation in Deutschland hat die Entscheidung des schweizerischen Bundesrates nicht. Die Rechtslage hat sich für Deutschland nicht geändert. Auch aus der Schweiz reimportierte deutsche Bücher unterliegen der deutschen Preisbindung. § 4 Absatz 1 BuchPrG bestimmt zwar, dass die Preisbindung nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes gilt. Dazu gehört die Schweiz jedoch nicht. Das hat zur Folge, dass bei direkten Lieferungen Schweizer Händler an deutsche Endabnehmer der für Deutschland gebundene Ladenpreis einzuhalten ist. Geschieht dies nicht, liegt ein Preisbindungsverstoß nach deutschem BuchPrG vor, für den ein deutsches Gericht am Wohnsitz des Kunden (Erfolgsort der unerlaubten Handlung) zuständig wäre.