Preisbindungsglossar

Teilzahlungszuschläge


Teilzahlungszuschläge sind Zuschläge, die dem Endabnehmer im Falle eines Teilzahlungskaufs bzw. einer Kreditgewährung in Rechnung gestellt werden. Kreditgeschäfte ohne Zuschlag verstoßen gegen die Preisbindung, da der Händler, indem er auf den Kreditzuschlag verzichtet, den Preis des Buches mittelbar ermäßigt. Verlage  „können“ nach § 5 Abs. 4 Nr. 6 für den Handel verbindliche Teilzahlungszuschläge festsetzen. Das ist insofern irreführend, als Buchhandlungen bei Teilzahlungsverkäufen auch ohne eine entsprechende Festsetzung Zuschläge in Rechnung stellen müssen. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Kunden ein Zahlungsziel über 60 Tage hinaus gewährt wird. Bei kurzfristiger Stundung kann ein solcher Zuschlag genommen werden, er muss es aber nicht. Diese Regelung darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass das dem Kunden eingeräumte Zahlungsziel hinausgeschoben wird. Zahlungsziel