Preisbindungsglossar

Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB)


Das Verzeichnis Lieferbarer Bücher in elektronischer Form gehört zu den wichtigsten bibliografischen Nachschlagewerken für Buchhändler und Bibliothekare. Zugleich hat das Branchenparlament des Deutschen Buchhandels am 29. April 2010 beschlossen, das VLB zur Referenzdatenbank für Buchpreise auszubauen. Bis zum Juni 2011 haben 9.000 Verlage ihre an das VLB gemeldeten Buchpreise verbindlich als gebundene Preise im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes definiert. Somit ist ein Handelsbrauch entstanden, der nun branchenweit gilt. Die im VLB vom Verlag oder vom Importeur gemeldeten und dort veröffentlichten Endpreise (Ladenpreis) werden entsprechend der Verkehrsübung sowohl vom Verlag bzw. Importeur als auch vom Abnehmer als verbindliche Preisfestsetzung und Preisveröffentlichung im Sinne der Buchpreisbindung verstanden. Der so im VLB gemeldete Ladenpreis gilt als gebundener Buchpreis gemäß § 5 Abs. 1 BuchPrG. Es ist daher wichtig, dass Verlage alle Titel, die neu in das Verlagsprogramm aufgenommen werden, aber auch alle relevanten Änderungen, unverzüglich an die VLB Redaktion zu melden. Die Preise für Verlagsprodukte, die keiner Preisbindung (mehr) unterliegen, müssen im VLB zwingend als unverbindlich gekennzeichnet werden. Buchhändler können sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die von den Verlagen ans VLB gemeldeten Preisangaben zutreffend sind.
Unverbindliche Preisempfehlung