Börsenverein begrüßt die Trilog-Einigung: Anwendungsstart der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben
Einigkeit bei EU-Kommission, -Parlament und -Rat: EU-Entwaldungsverordnung wird um ein Jahr verschoben
Erstellt am 04.12.2024
In den gestrigen Trilog-Verhandlungen einigten sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Rat vorläufig auf eine Verschiebung des Anwendungsstarts der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um zwölf Monate. Das Europäische Parlament verzichtete auf die Forderung einer inhaltlichen Änderung der Verordnung. Die Einführung einer weiteren Risikoeinstufung der Länder durch eine „Null-Risiko-Stufe“ wird somit nicht erfolgen.
Nun müssen das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Einigung formell annehmen – dann gilt die Verordnung ab 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinstunternehmen. Die Risikoeinstufung der Länder soll spätestens zum 30. Juni 2025 veröffentlicht werden.
Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins:
„Durch die Entscheidung, den Start der EUDR um ein Jahr zu verschieben, bekommt die Buchbranche die nötige Zeit, um weiterhin auf eine adäquate Umsetzung hinzuarbeiten. Angesichts der vielen, nach wie vor ungeklärten Fragen sollte die EU-Kommission nun zügig für branchenspezifische Klarstellungen zu den Bestimmungen der Verordnung sorgen. Außerdem bedarf es Entbürokratisierungsmaßnahmen, die eine praxisnahe Umsetzung ermöglichen. Auch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) ist gefragt, den Entwurf des nationalen Durchführungsgesetzes grundlegend zu überarbeiten. Es bleibt weiterhin dringlich, dass die Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsangebote insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen im Fokus steht und nicht unverhältnismäßig stark die Sanktionierung von Verstößen.“
Konkrete Forderungen äußerten Börsenverein und weitere Branchenverbände der Wertschöpfungskette für Druckprodukte in ihrer Stellungnahme vom 5. November 2024.