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Der Haushaltsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Die Hauptversammlung wählt zusätzlich ein Ersatzmitglied, das im Falle der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds an dessen Stelle tritt. Für die Überwachung von Rechnungswesen und Haushaltsführung des Vereins sind neben dem Haushaltsausschuss zwei Rechnungsprüfer*innen zuständig. Die Rechnungsprüfer*innen berichten dem Vorstand und dem Haushaltsausschuss schriftlich. Sie werden ebenfalls von der Hauptversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Die aktuellen Mitglieder des Haushaltsausschusses und die Rechnungsprüfer*innen wurden in der 199. Hauptversammlung am 21. Oktober 2023 für die Amtsperiode 2023 bis 2026 gewählt.
Zu den Aufgaben des Haushaltsausschusses gehören u.a.:
Beratung
- des Länderrats bei der Änderung der Beitragsordnung und der Festsetzung der Aufnahmegebühren
- der Hauptversammlung bei der Verabschiedung des Jahresabschlusses für das vergangene und des Voranschlags für das nächste Geschäftsjahr
- des Vorstands bei der Führung der Wirtschaftsbetriebe
Überprüfung
- des vom Vorstand aufgestellten Voranschlags und Vorbereitung der Entscheidungen der Hauptversammlung zur Änderung der Beiträge und Erhebung von Sonderumlagen und Zuschlägen
Überwachung
- des Rechnungswesens, der Haushaltsführung des Vereins sowie die Einhaltung des Voranschlags
Die aktuellen Mitglieder des Haushaltsausschusses und die Rechnungsprüfer*innen wurden in der 199. Hauptversammlung am 21. Oktober 2023 für die Amtsperiode 2023 bis 2026 gewählt.