Vorstand und Gremien

Formular Verpackungsgesetz: Nachweis der Registrierung und Systembeteiligung

Durch die zum 1. Juli 2022 wirksam werdende Verschärfung des Verpackungsgesetzes werden Händler und Fulfilment-Dienstleister künftig stärker in die Pflicht genommen. Es drohen Vertriebsverbote und Bußgelder!

Dies betrifft auch Sie als Verlag, der Bücher an Endkunden verkauft oder in Verkehr bringt, sowie alle Lieferanten für Spiele, Nonbooks, PBS, CDs, DVDs etc. Auch Sie unterliegen der erweiterten Registrierungspflicht, müssen sich also ab jetzt auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wie z.B. Transportverpackungen, beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Soweit die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen (Umverpackungen von Ware, mit Ware befüllte Versandverpackungen an Endkunden) systembeteiligungspflichtig sind, müssen Sie diese außerdem nach Material und Menge aufgeschlüsselt bei einem Systembetreiber melden und hierfür eine Gebühr für die Entsorgung entrichten.

Tun Sie das nicht, unterliegt Ihre verpackte Ware einem Vertriebsverbot. Dieses erstreckt sich auch auf nachfolgende Vertreiber. Zwischenhändler bzw. Dienstleister müssen daher zur Absicherung von Ihnen einen Nachweis über die erfolgte Registrierung und Systembeteiligung einfordern.

Barsortimente, Verlagsauslieferungen und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. haben zu diesem Zwecke ein gemeinsames Vorgehen vereinbart, das Ihnen den notwendigen Nachweis diesen Unternehmen gegenüber möglichst einfach machen soll. Sie müssen für alle beteiligten Unternehmen nur einmal eine Formular-Meldung abgeben, die nach dem Absenden vom Börsenverein sozusagen treuhänderisch in einer Liste zusammengeführt wird. Die Barsortimente und Verlagsauslieferungen erhalten danach vom Börsenverein gebündelt die Auskünfte ihrer Vertragspartner – und nur diese.

Bitte füllen Sie das verlinkte Formular aus, inklusive der Einwilligung in die Datenspeicherung und -weitergabe.

Nur bei Vorliegen des Nachweises können Ihre Bücher und sonstigen Waren auch ab dem 1.7.2022 noch bezogen und vertrieben bzw. für Sie versandt werden.

Die Angabe des Namens einer Ansprechperson, einer E-Mail-Adresse sowie einer Telefonnummer dient der schnellen und unmittelbaren Kommunikation mit der Person in Ihrem Unternehmen, die für das Thema Verpackungsgesetz zuständig ist.

Hinweis zum Datenschutz: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Ihr Vertragspartner im Zwischenbuchhandel. Die Datenschutzinformationen Ihres Vertragspartners erhalten Sie nach der Meldung von Ihrem Vertragspartner unmittelbar.

Die Datenschutzinformationen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. finden Sie hier.

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