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Barrierefreiheit

Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit / European Accessibilty Act (EAA) / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen fördern. Die Buchbranche ist einer der Adressaten des Gesetzes, das Regelungen zu E-Books, E-Readern und für den E-Commerce-Bereich enthält. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet worden und ist bereits im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt in weiten Teilen am 28. Juni 2025 in Kraft, die Vorschriften müssen also ab diesem Zeitpunkt angewendet werden. Im Jahr 2022 ist zudem eine Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erlassen worden, die die Barrierefreiheitsanforderungen konkretisiert. 

Das BFSG setzt die Richtlinie 2019/882 „Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ (EAA) vom 17.4.2019, die am 28.6.2019 in Kraft trat, um. Ziel des EAA und des BFSG ist ein größeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderung einen leichteren Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt erhalten.

In der Theorie gestatten die heutigen digitalen Möglichkeiten Menschen mit und ohne Behinderung, Inhalte durch entsprechende technologische Unterstützung leicht aufzunehmen. Allerdings entstehen gerade bei der Produktion digitaler Publikationen unbewusst Hürden, die auch Benutzer*innen ohne vermeintliche Beeinträchtigung situativ behindern. Die im BFSG adressierten Unternehmen stehen nun vor der Aufgabe, die dort bzw. in einer noch zu schaffenden Rechtsverordnung genannten Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Sie erhalten dadurch aber auch die Möglichkeit, weite Teile der Gesellschaft mit ihren Leistungen zu erreichen. Gemeinsam mit der dzb Lesen und anderen Partnern möchten wir in den kommenden Jahren bei der Umsetzung auf dem Gebiet der digitalen Barrierefreiheit agieren und unterstützen.

Taskforce Barrierefreiheit - aktiv für Branchenlösungen

Schon heute sind alle Branchenmitglieder gut beraten, sich auf den 28. Juni 2025 vorzubereiten, wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt müssen Webshops, E-Books und E-Reader barrierefrei gestaltet sein – sodass blinde und sehbehinderte Menschen sie ohne Abstriche mithilfe assistiver Technologien nutzen können.

„Gemeinsam können wir den Zugang zu Wissen und Literatur für seh- und lesebehinderte Menschen erleichtern – das ist unser gesellschaftlicher Auftrag und kann uns Chancen eröffnen.“

— Julia Schengber, Rowohlt Verlag, Sprecherin der Taskforce Barrierefreiheit

Der Börsenverein möchte die Mitglieder auf diesem Weg begleiten und unterstützen und hat im Dezember 2020 eine Taskforce eingesetzt, die die Expertise für dieses Thema versammelt, konkrete Empfehlungen gibt und die nationale Gesetzgebung politisch begleitet sowie den Austausch mit europäischen und internationalen Partnern sucht. Die enge Verzahnung mit den Interessengruppen und Ausschüssen im Börsenverein, insbesondere der IG Digital, ist für die Arbeit der Taskforce zentral.

„Es sollte Qualitätsanspruch, Bedürfnis und Common Sense werden, dass Chancengleichheit auch innerhalb einer Wertschöpfungskette zum Standard wird. Wir möchten allen Akteurinnen und Akteuren der Buchbranche dabei Angst vor vermeintlichen Hürden nehmen und gemeinsam best practices erarbeiten.“

— Dana Minnemann, dzb lesen, Sprecherin der Taskforce Barrierefreiheit

Mehr Informationen zu den Anforderungen an den Online-Handel, E-Books und Lesegeräte finden Sie hier sowie in der deutschen Übersetzung des von der Fondazione LIA herausgegebenen Handbuch „E-Books ohne Barrieren. Auf dem Weg in eine barrierefreie, digitale Zukunft!“:

Webinare und Leitfäden für barrierefreies Publizieren der Taskforce

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