Bundesverband

Börsenverein zu EU-Parlaments-Beschluss: Gute Ansätze zur Regulierung der größten Online-Konzerne

Börsenverein begrüßt Digital Markets Act, Digital Services Act greift jedoch zu kurz
Erstellt am 06.07.2022


Am 5. Juli 2022 verabschiedete das Europäische Parlament die beiden Verordnungen Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA). Der DMA bringt neue Pflichten für die größten Online-Konzerne und wird die Wettbewerbssituation im digitalen Raum für Unternehmen fairer gestalten. Mit dem DSA sollten illegale Angebote möglichst aus dem Internet verbannt werden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt den DMA, mit dem Unternehmen der Branche deutlich weniger Diskriminierung durch Internetriesen wie Amazon ausgesetzt sein dürften. Der DSA greift allerdings noch zu kurz, denn die Löschung illegaler Inhalte muss wirksamer gestaltet werden. 

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, sagt: „Der Digital Markets Act wird zu einer deutlichen Verbesserung des Marktzugangs führen. Die Verbote der Bevorzugung eigener Angebote sowie von Meistbegünstigungsklauseln weisen die großen Techunternehmen in ihre Schranken und ermöglichen so fairere Bedingungen für kleinere Marktteilnehmer – auch für Verlage und Buchhandlungen. Überdies sind Pflichten zum Datenaustausch wichtig für unsere Branche, denn dadurch erhalten Unternehmen wichtige Informationen beispielsweise über das Geschäft der Digitalkonzerne mit ihren Produkten. Beim Thema Interoperabilität von Lesegeräten und E-Books erhoffen wir uns in Zukunft noch eine ehrgeizigere Regulierung, die eine vollständige Wahlfreiheit für Leser*innen ermöglicht.
Den Digital Services Act können wir allerdings nur als einen ersten Schritt auf einem längeren Weg werten. Es gibt immer noch keine befriedigende Lösung für die dauerhafte Entfernung illegaler Inhalte, was eine große Herausforderung für Rechteinhaber*innen darstellt. Insgesamt kann man also sagen: Stück für Stück nähern wir uns einer fairen Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.“

DSA und DMA gehören zu einem großen Digitalpaket, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgelegt hatte. Den heute durch das EU-Parlament verabschiedeten Verordnungen muss nun noch der Rat der EU zustimmen. Beide Gesetze werden nach Inkrafttreten in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung entfalten.

Mehr Informationen in den Pressemitteilungen von EIBF und FEP: www.europeanbooksellers.eu/press und www.fep-fee.eu/Press-Release-The-Digital-Services


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