Bundesverband

Börsenverein zum EU-Gesetz über digitale Dienste: Bundesregierung jetzt im Trilog gefragt

Der Börsenverein zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Digital Services Act (DSA)
Erstellt am 21.01.2022


Börsenverein zum EU-Gesetz über digitale Dienste: Bundesregierung jetzt im Trilog gefragt 

Das Europäische Parlament hat gestern seine Stellungnahme zum Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Das Gesetz über digitale Dienste soll gerade große Plattformen stärker in die Verantwortung für ihre Angebote nehmen, um die Verbreitung verbotener oder gefälschter Inhalte zu verringern. 

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der bei diesem Thema eng mit dem europäischen Verlegerverband FEP zusammenarbeitet, sieht in der Stellungnahme des Parlaments Licht, aber auch viel Schatten. Bei den weiteren Verhandlungen sieht er die Bundesregierung in der Pflicht, sich für ein sicheres Internet einzusetzen und gerade kleine und mittelständische Unternehmen gegenüber großen Online-Plattformen zu schützen.  

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins und Präsident des europäischen Verlegerverbandes FEP:  

„Verlage sind tagtäglich davon betroffen, dass ihre Inhalte in unerlaubter Weise online verbreitet werden. Online-Dienste in die Verantwortung zu nehmen und den Kampf gegen illegale Inhalte in das 21. Jahrhundert zu überführen, war daher unerlässlich. Wir bedauern, dass das Parlament diese historische Gelegenheit nicht ergriffen hat, um dem Gesetz über digitale Dienste zu ermöglichen, seine wichtigen Ziele zu erreichen. Wir fordern nun die Mitgesetzgeber auf, den Text in den kommenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Rat wieder stärker auf die Ziele des Gesetzesvorhabens auszurichten. Wir setzen insbesondere darauf, dass die neue Bundesregierung sich im Rat dafür einsetzt, dass der Schutz derer, die qualitätsvolle und vielfältige Inhalte erschaffen und in Zukunft weiter anbieten möchten, im Fokus der Verhandlungen steht.“ 

Wie der europäische Verlegerverband FEP sieht der Börsenverein im DSA die einmalige Gelegenheit, die für Online-Dienste geltenden Regeln zu aktualisieren und ein sicheres Online-Umfeld für die Verbraucher zu schaffen. Für die vor allem kleinen und mittelständischen Verlage sind neue und wirksamere Rahmenbedingungen unerlässlich, um den Schutz ihrer Inhalte zu gewährleisten.   

Viele Abgeordnete aus dem gesamten politischen Spektrum hatten im Plenum sehr gute Vorschläge zur Stärkung der Haftungsregeln vorgelegt. Letztlich hat das Parlament aber beschlossen, das Potenzial des DSA nicht auszuschöpfen, indem es keine Änderungsanträge annahm, die der Verordnung echte Durchschlagskraft gegen illegale Inhalte verliehen hätten.  

Zur Stellungnahme der FEP 


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