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Vorstand und Länderrat
Vorstand
Der Vorstand leitet den Börsenverein. Er besteht aus neun Mitgliedern: Vorsteher*in und Stellvertreter*in, Schatzmeister*in und Stellvertreter*in, Schriftführer*in, den Vorsitzenden der drei Fachausschüsse und einem oder einer von den Landesverbänden entsandten Vertreter*in. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre.
Der Vorstand für die Amtsperiode 2022 bis 2025 wurde am 21. Juni 2022 von der Hauptversammlung des Börsenvereins gewählt. Seine Amtszeit begann am 29. Oktober 2022 und endet am Freitag nach der Frankfurter Buchmesse 2025. Am 6. Juni 2024 wurden die drei Vorsitzenden der Fachausschüsse neu gewählt.
Der Vorstand beruft die Hauptversammlung ein. Er gehört dem Länderrat an und setzt die Beschlüsse von Hauptversammlung und Länderrat um. Er behandelt Themen wenn dies von einem Fachausschss mehrheitlich verlangt wird. Zudem beruft er die nicht zum Vorstand gehörenden Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Der Vorstand kann ordentliche Ausschüsse und Interessengruppen einberufen und diese mit Erledigung anstehender Aufgaben oder der Vorbereitung von Beschlüssen des Vorstandes beauftragen. Der Vorstand arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen, die für die operative Führung der Vereinsgeschäfte zuständig ist. Siehe auch Satzung des Börsenvereins §§ 42 ff.
Vorstandsmitglieder für die Amtsperiode 2022 bis 2025
info @boev.de
Länderrat
Der Länderrat ist das übergreifende Organ des Gesamtvereins – also des Bundesverbandes, der Landesverbände und der Regionalgeschäftsstelle NRW. Er setzt sich aus dem Vorstand des Börsenvereins und den Vorsitzenden derLandesverbände zusammen und tagt zweimal im Jahr. Der Länderrat entscheidet unter anderem über alle Fragen, die die Mitgliedschaft oder das Verhältnis von Bundesverband und Landesverbänden innerhalb des Gesamtvereins betreffen. Des Weiteren setzt der Länderat die für alle Mitglieder des Börsenvereins geltende Staffelung der Bemessungsgrundlage der Beitragsorndung des Gesamtvereins fest und koordiniert überregionale Maßnahmen oder Werbeaktivitäten, die in Zusammenarbeit der buchhändlerischen Verbände durchgeführt werden.
Der Länderrat ist außerdem für die Bestellung und Entlastung des Aufsichtsrats, der die gemeinsamen Wirtschaftsbetriebe des Börsenvereins und der Landesverbände lenkt, zuständig und nimmt dessen Bericht entgegen. Die Mitglieder der Satzungs- und Schiedskommission werden ebenfalls vom Länderrat gewählt. Siehe auch Satzung des Börsenvereins §§ 36 ff.
Die Vorsitzenden der Landesverbände finden Sie auf dieser Seite.