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Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten in Deutschland einen besonderen Schutz: Die kreativen Freiberufler müssen die Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nur zur Hälfte aus eigener Tasche aufbringen - so wie angestellte Mitarbeiter auch. Die andere Hälfte, die sonst der Arbeitgeber beisteuert, übernimmt in diesem Fall die Künstlersozialkasse.

Finanziert wird das Modell durch

  • einen Zuschuss des Bundes und
  • durch die so genannte Künstlersozialabgabe. Eine solche Abgabe zahlen all jene Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten.

Unter die Abgabepflicht fallen typischerweise Verlage - aber auch Buchhandlungen, die regelmäßig Autorenlesungen anbieten.

Die Ausgleichsvereinigung Verlage

Um den administrativen Aufwand für die einzelnen Unternehmen möglichst gering zu halten, haben die abgabepflichtigen Verlage 1988 die Ausgleichsvereinigung Verlage gegründet. Der eingetragene Verein kümmert sich um die Abwicklung der Abrechnungen und berät seine Mitglieder in allen Fragen zur Künstlersozialversicherung.

Informationen zum Download

Wann ist ein Unternehmen abgabepflichtig? Und welche Regelungen sind speziell für Buchhandlungen und Verlage wichtig? Antworten geben zwei Merkblätter, die die Rechtsabteilung des Börsenvereins für Sie zusammengestellt hat.